Mietbestimmungen
Die nachstehenden Mietbestimmungen gelten für das Anmieten sämtlicher auf Lovecalabria.com angebotenen Unterkünfte.
Sobald Sie eine auf Lovecalabria.com angebotene Unterkunft anmieten, akzeptieren Sie automatisch die nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen. BITTE AUFMERKSAM LESEN:
Die Website www.lovecalabria.com ist eigentum der Gesellschaft Simposium Service srl.
Die oben genannte Gesellschaft handelt im Namen und auf Rechnung der Eigentümer der angebotenen Immobilien, die der Gesellschaft ein diesbezügliches Mandat verliehen haben (bei einigen gemeinnützigen Organisationen kostenlos).
Auf zeitlich begrenzte Mietverträge zu Touristikzwecken finden die italienischen Gesetze Anwendung. Im Streitfall obliegt die Zuständigkeit dem Gericht von Reggio Calabria.
Wir verwalten ausschließlich Privatunterkünfte, Zweitwohnungen oder Ferienappartements.
Wir kontrollieren jede Unterkunft vor der Anreise und vor der Abreise des Gastes.
Aus vertraglicher Sicht sind ausschließlich die Eigentümer selbst für den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Unterkünfte verantwortlich.
Aus vertraglicher Sicht haftet ausschließlich der Mieter für innerhalb des Mietzeitraums eventuell auftretende Schäden.
Pflichten des Mieters/Gastes:
- Einhaltung der Bestimmungen der Hausordnung (im Hinblick auf die Anreise- und Abreisezeiten gelten die seitens der Agentur angegebenen Bestimmungen, Zahlungsmodalitäten...);
- Wiederherstellung des Zustandes, in dem die Unterkunft dem Mieter/Gast bei Anreise übergeben wurde (z.B. wenn versehentlich ein Glas kaputt geht, verpflichtet sich der Mieter, dieses nachzukaufen oder den Eigentümer rechtzeitig über den Schaden zu unterrichten)
Pflichten von Simposium Service:
-Die Unterkunft entspricht der entsprechenden Beschreibung auf der Website;
-professioneller Ansprechpartner für den Mieter;
-Einhaltung der Steuerbestimmungen;
-Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
An- und Abreisebestimmungen:
Simposium Service legt eine Woche vor Ihrer Anreise auf Grundlage der Gesamtanzahl der Ankünfte am Anreisetag und auf Grundlage der Organisation der Endreinigung die Uhrzeit der Anreise fest und teilt ihnen diese mit. Die festgelegte Uhrzeit kann nicht geändert werden.
Die Unterkünfte müssen zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr bezogen werden.
Die Unterkünfte müssen zwischen 08:30 Uhr und 10:00 Uhr geräumt werden.
Jeder Mieter wird von einem unserer Mitarbeiter persönlich zur Unterkunft begleitet.
Da Samstags der Hauptan- und abreisetag ist, müssen sämtliche Unterkünfte möglichst schnell gereinigt werden, sodass eine spätere Abreise oder ein früherer Bezug der Unterkunft auch in Ausnahmefällen organisatorisch nicht möglich ist.
Haftung:
In den nachstehenden Fällen (die Liste ist nicht erschöpfend) übernimmt Simposium Service srl keinerlei Haftung:
Bei Nichtverfügbarkeit der gemieteten Immobilie aus Gründen höherer Gewalt: Krieg, Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung, Einsturz.
Vorfälle im Inneren der Unterkunft: Defekte oder Schäden an der Einrichtung, Leitungsschäden, Einrichtung und Ausstattung, Diebstahl;
Beförderungsprobleme: Annullierung von Fahrkarten und Buchungen für Flugzeug oder Schiff.
Ausfälle an öffentlichen Versorgungseinrichtungen wie: städtische Müllabfuhr, Straßen und Verkehrsmittel, Stromversorgung, Trinkwasserversorgung, Kanalisation, Zustand des Meeres, Bademöglichkeit, Schiffsverkehr, Verbot offener Flammen, Grillverbot und vieles mehr. Gemeinsam benutzte Serviceeinrichtungen (Pool, Tennis, Spiele, Animation)..
Im Falle höherer Gewalt oder bei Eintritt von Ereignissen, die Simposium Service srl trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehen konnte.
Annullierung des Mietvertrags:
Der Mietvertrag kann jederzeit annulliert werden, wenn der Mieter die angegebenen Fristen für die Restmietzahlung und die Kautionshinterlegung nicht einhält.
Sofern eine Unterkunft ohne Verschulden des Eigentümers nicht beziehbar ist, kümmern wir uns darum, die gebuchte Unterkunft durch eine gleichwertige Alternativunterkunft zu ersetzen. Sofern Simposium Service srl keine gleichwertige Alternativunterkunft im Angebot hat oder die Alternativunterkunft nicht verfügbar ist, kann Simposium Service srl den Mietvertrag annullieren und dem Mieter den entrichteten Geldbetrag ohne Schadensersatz zurückerstatten.
Rücktritt vom Mietvertrag:
Der Mieter ist dazu berechtigt, vom abgeschlossenen Mietvertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt vom Mietvertrag ist Simposium Service srl schriftlich mitzuteilen. Es gilt das Datum des Poststempels. Der Vermieter ist zur Forderung von Schadensersatz für die ihm entstandenen Unkosten und die von ihm ergriffenen Maßnahmen berechtigt.
Im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag gelten die nachstehenden Bestimmungen:
Bei Rücktritt bis spätestens 90 (neunzig) Tage vor dem vorgesehenen Aufenthaltsbeginn behält Simposium Service srl 10 % des Gesamtbetrages des Mietzinses für den gesamten Aufenthalt ein.
Bei Rücktritt bis spätestens 45 (fünfundvierzig) Tage vor dem vorgesehenen Aufenthaltsbeginn behält Simposium Service srl 33 % des Gesamtbetrages des Mietzinses für den gesamten Aufenthalt ein.
Bei Rücktritt bis spätestens 30 (dreißig) Tage vor dem vorgesehenen Aufenthaltsbeginn behält Simposium Service srl 66 % des Gesamtbetrages des Mietzinses für den gesamten Aufenthalt ein.
Bei Rücktritt bis spätestens 5 (fünf) Tage vor dem vorgesehenen Aufenthaltsbeginn behält Simposium Service srl 95 % des Gesamtbetrages des Mietzinses für den gesamten Aufenthalt ein.
Bei Rücktritt weniger als 5 (fünf) Tage vor dem vorgesehenen Aufenthaltsbeginn behält Simposium Service srl 100 % des Gesamtbetrages des Mietzinses für den gesamten Aufenthalt ein.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter zur Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 50,- für Buchungen in der Vor- und Nachsaison, € 70.- für Buchungen in der Mittelsaison und € 90,- für Buchungen in der Hochsaison.
Im Hinblick auf die Stornierungsfristen gilt das Datum des Eingangs der Benachrichtigung über den Rücktritt vom Mietvertrag.
Nach bereits begonnenem Aufenthalt ist ein Rücktritt vom Mietvertrag oder eine Kündigung des Mietvertrages nicht mehr möglich.
Infolgedessen ist der Mieter in diesem Fall zur Begleichung des gesamten Mietzinses verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er von der Unterkunft Gebrauch macht oder nicht.
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